Die europäische Norm EN 71-3

Die Norm EN 71 Teil 3 ist ein Teil der europäischen Normreihe EN 71, die die Sicherheit von Spielzeug regelt. EN 71-3 befasst sich spezifisch mit der Migration bestimmter Elemente, die in Spielzeugmaterialien enthalten sein können. Diese Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren fest, um sicherzustellen, dass gefährliche chemische Elemente nicht in Mengen vorhanden sind, die Kinder gefährden könnten.

Hauptinhalt der EN 71 Teil 3

Zweck der Norm:

  • Die EN 71-3 zielt darauf ab, die Exposition von Kindern gegenüber toxischen Elementen zu minimieren, die aus Materialien von Spielzeug migrieren können. Dies schließt insbesondere die Prüfung von Elementen ein, die durch Berührung, Verschlucken oder Lutschen freigesetzt werden könnten.

Spezifizierte Elemente:

  • Die Norm deckt die Migration folgender Elemente ab:
    • Aluminium (Al)
    • Antimon (Sb)
    • Arsen (As)
    • Barium (Ba)
    • Bor (B)
    • Cadmium (Cd)
    • Chrom (Cr)
    • Cobalt (Co)
    • Kupfer (Cu)
    • Blei (Pb)
    • Mangan (Mn)
    • Quecksilber (Hg)
    • Nickel (Ni)
    • Selen (Se)
    • Strontium (Sr)
    • Zinn (Sn)
    • Organisches Zinn (Organotin-Verbindungen)
    • Zink (Zn)

Migrationsgrenzwerte:

  • Die Norm legt spezifische Migrationsgrenzwerte für jedes der oben genannten Elemente fest. Diese Werte sind die maximal zulässigen Mengen, die während der Prüfverfahren aus den Materialien des Spielzeugs migrieren dürfen.

Prüfverfahren:

  • Die Materialien des Spielzeugs werden in eine Prüflösung (oft eine simulierte Speichel- oder Magensäurelösung) eingetaucht, um die Menge der migrierenden Elemente zu bestimmen. Die daraus resultierende Lösung wird anschließend analysiert, um die Konzentrationen der verschiedenen Elemente zu messen.

Materialkategorien:

  • Die EN 71-3 unterscheidet zwischen verschiedenen Materialkategorien, die unterschiedliche Anforderungen und Grenzwerte haben können:
    • Trockene, brüchige, staubige oder flexible Materialien
    • Flüssige oder klebrige Materialien
    • Abgeschabte Materialien (z.B. Oberflächenlacke)

Bedeutung und Anwendung der EN 71 Teil 3

Herstelleranforderungen:

  • Spielzeughersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Anforderungen der EN 71-3 erfüllen. Dies beinhaltet regelmäßige Tests und die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte, um die Migration von gefährlichen Elementen zu kontrollieren.

Produktsicherheit:

  • Durch die Einhaltung der EN 71-3 wird sichergestellt, dass Spielzeugprodukte keine gesundheitsschädlichen Mengen an toxischen Elementen enthalten, die bei Kindern gesundheitliche Probleme verursachen könnten.

Konformitätserklärung:

  • Hersteller müssen eine Konformitätserklärung abgeben, die bestätigt, dass das Spielzeug die Anforderungen der EN 71-3 erfüllt. Diese Erklärung ist Teil der EU-Konformitätserklärung, die für den Verkauf von Spielzeug in der Europäischen Union erforderlich ist.

Zusammenfassung

Die Norm EN 71 Teil 3 ist ein wesentlicher Bestandteil der Spielzeugsicherheitsrichtlinien und stellt sicher, dass Spielzeugmaterialien keine gefährlichen Mengen bestimmter chemischer Elemente freisetzen. Sie legt spezifische Migrationsgrenzwerte fest und beschreibt die Prüfverfahren, um diese Grenzwerte zu überprüfen. Die Einhaltung dieser Norm ist für Spielzeughersteller obligatorisch, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten und um die gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union zu erfüllen.