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Die richtige Umsetzung der europäischen
Norm EN 1177 (Fallschutz)
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Spielplatzböden unterliegen dem
Gerätesicherheitsgesetz. Als Nachweis für die Einhaltung der darin
enthaltenen Sicherheitsanforderungen ist nach erfolgreich
abgeschlossener Prüfung das Zertifikat einer zugelassenen Prüfstelle
(z. B. durch den TÜV) zu erbringen.
Wir haben die Umsetzung dieser Norm für Planer und Entscheider, die
sich für SRP Fallschutz-systeme entschieden haben, vereinfacht und
im Wesentlichen zusammengefasst.
Es ist davon auszugehen, dass die schwersten aller wahrscheinlichen
Unfallrisiken auf Kinder-spielflächen Kopfverletzungen sind.
Folglich wurde Priorität auf Schaffung eines Kriteriums gelegt,
welches die Leistungsfähigkeit von Bodenbelägen bewerten soll, die
die Auswirkung dieses Verletzungspotentials vermindert.
Es werden demnach nicht nur Prüfverfahren vorgegeben, sondern auch
Kriterien für die Auswahl der Spielplatzböden, welche die obere
Grenze der Fähigkeit zur Vermeidung von Kopfverletz-ungen darstellt,
wenn Spielgeräte gemäß der EN 1176 aufgebaut sind.
Nach Auswahl des richtigen Fallschutzsystems ist die Fläche wichtig,
von der aus die Benutz-ung der Spielgeräte beginnt und die
mindestens den Aufprallbereich umfasst. (Aufprallbereich = Fläche,
auf die ein Benutzer nach einem Sturz auftreffen kann.) Folgendes
ist bei der Festlegung dieses Bereiches zu beachten:
Bis zu einer freien Fallhöhe (freie Fallhöhe = Podestfläche, oberste
Sprosse oder oberste Griff-position bei hängender Nutzung) von 1,5
Meter ist zusätzlich eine Fallraumlänge von mindestens 1,5 Meter um
das Gerät herum vorzusehen.
Bei einer freien Fallhöhe von mehr als 1,5 Meter ist der Fallraum,
der mit entsprechenden Fall-schutzmaßnahmen zu versehen ist, wie
folgt zu berechnen:
| Erforderliche Fallraumlänge: |
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freie Fallhöhe + 0,75 m |
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1,5 m |
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Wir beraten Sie gerne ! |
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Tel. 0049
(0)2234-2004-812 |
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Fax 0049 (0)2234-2004-813 |
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| Für Fallschutz bietet SRP ein
umfangreiches Sortiment an zertifizierten Produkten wie z.B.: |
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Spielplatzgeräte |
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| z.B. nach EN 1176 zertifizierte
und TÜV-geprüfte
Spielgeräte
aus Edelstahl, eine große Aus-wahl an
Schaukeln
für Kinder ab 3 Jahren, moderne
Klettergeräte
und Kletteranlagen für Kinder ab 6 Jahren, einzelne
Rutschen
und Doppelrutschen, sowie Rutschen in Kombination mit
Spieltürmen,
Wippen
wie Federwipper, Sitz-wippen oder kompl. Wippschiffe,
Seilbahnen
in verschiedenen Ausführungen und Längen von 20 bis 50 Meter,
Karussells
und Drehscheiben, sowie Karussells zum zum Hangeln u.v.m. |
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