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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SRP-Products

 
1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Sie gelten auch für künftige Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn ihnen von uns nicht widersprochen wurde, gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist dies nicht geschehen, erkennt der Auftraggeber spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung unsere Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

2. Angebot, Produktangaben, Prospekte, Beratung
Alle unsere Angebote sind freibleibend und erlöschen mit Ablauf von 3 Wochen. Die bindende Annahme der Aufträge durch uns erfolgen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung. Änderungen und Nebenabreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns zum Vertragsinhalt und wirksam. Geringe Abweichungen von vorgegebenen Mustern bleiben vorbehalten. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise in den von uns verwendeten Internetpublikationen (Webseiten), PDF-Dateien (Download-Dateien), Prospekten und sonstigen Drucksachen enthalten keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft. Wir behalten uns geringfügige technische Änderungen gegenüber den Angaben in Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweisen in Internetpublikationen, PDF-Dateien, Prospekten und Drucksachen oder im Verhältnis zu vorangegangenen Lieferungen vor. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Eigenschaften werden damit niemals zugesichert.

3. Preise
Die Preise gelten ab Erfüllungsort (unser Sitz) in Euro zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer ( § 1.3 Umsatzsteuergesetz ). Die genannten Preise sind Tagespreise und können je nach wirtschaftlichen Verhältnissen geändert werden. Wir dürfen ab 4 Monate nach Auftragserteilung bis zur Lieferung Lohn- und Materialpreiserhöhungen und angemessene Allgemeinkostenzuschläge in Rechnung stellen. Ist der Käufer Kaufmann, so können Lohn- und Materialpreiserhöhungen bis zur Lieferung oder Leistung ohne Zeitbeschränkung voll in Rechnung gestellt werden. Zahlungen sind rein netto zu leisten. Lehnt in einem solchen Fall der Käufer die Bezahlung des höheren Preises ab, und ist die Lieferung oder Leistung noch nicht durchgeführt, sind wir von unserer Liefer-, Leistungsverpflichtung befreit, ohne dass der Käufer eine Entschädigung, gleich welcher Art verlangen kann. Mit dem Tag der Herausgabe neuer Listenpreise verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen der Käufer nicht im Besitz der neuen Preisliste sein sollte.

4. Zahlung, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsverbot
Unsere sämtlichen Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar per Vorkasse oder nach schriftlicher Vereinbarung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsschreibung. Der Käufer ist berechtigt, von dem Rechnungsbetrag ein Skonto in Höhe von 2% zu ziehen, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen - gerechnet ab dem Rechnungsdatum - erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang innerhalb 10 Tage bei uns an!. Der Skontoabzug ist jedoch unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen noch offen sind. Bei Zahlungen mit Schecks sind die Zahlungsfristen des vorstehenden Absatzes nur eingehalten, wenn ihre Einlösung innerhalb dieser Frist erfolgen kann. Umstände, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und nach unserem billigen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers oder etwaiger Wechselverpflichteter mindern, ferner der Verzug in uns gegenüber bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers berechtigen uns, Vorauskasse für Lieferung und Leistung oder Barzahlung nach Lieferung und vollendeter Leistung zu verlangen. Unsere sonstigen Rechte bleiben außerdem vorbehalten, insbesondere auf das Recht, gegebenenfalls die mit dem Käufer laufende Verträge ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wechsel werden von uns als Zahlungsmittel nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarungen angenommen und nur wenn sie diskontfähig sind. Das Bestimmungsrecht des Käufers gemäß § 366 BGB wird abgedungen. Wir können bestimmen, auf welche Verbindlichkeiten des Käufers seine Zahlung zu verrechnen sind. Für Verzugszeiten werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, nach dem Eintritt des Verzuges unsere Lieferung und Leistung zurückzubehalten. Wechsel- Mahn- und Inkassospesen gehen generell zu Lasten des Kunden. Zahlungen erfolgen nur mit befreiender Wirkung, wenn sie direkt an uns erfolgt. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit streitigen Gegenforderungen aufzurechnen oder mit streitigen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Vorauszahlungen können auch nach Vertragsabschluß vereinbart werden. Vorauszahlungen sind auf die nächst fälligen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlungen gewährt worden sind.

5. Lieferfristen, Liefertermine, höhere Gewalt, Abnahme
Von uns genannte Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart. Ergeben sich Verzögerungen in der Lieferung und Leistung, deren Gründe wir nicht zu vertreten haben, können Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art nicht gegen uns hergeleitet werden. Irgendwelche Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Vorkommnisse, die die Lieferung oder Leistung unmöglich macht oder erheblich erschweren - hierzu gehören auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mängel an Transportmöglichkeiten, Sperrung oder Behinderung der Transportwege, behördliche Anordnungen, Brand, Maschinenbruch, Wasser- oder Energiemangel und dergleichen, auch wenn sie bei unseren Zulieferer oder deren Zulieferer auftreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber kann von uns verlangen, dass wir uns innerhalb einer angemessenen Frist erklären, ob wir später liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns nicht, so kann er zurücktreten, ohne dass gegenseitige Schadenersatzansprüche entstehen. Lieferungen erfolgen unversichert. Die Gefahr geht, sobald die Ware uns verlässt, auf den Kunden über, gleichgültig ob frachtfreie oder unfreie Lieferung vereinbart ist. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung durch unsere Zulieferanten aus erfolgt. Für Beschädigungen der Ware auf dem Transport und für Verlustsendungen kommen wir nicht auf, wenn wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Falls uns durch die Abnahme der Ware Kosten entstehen, für z.B. (Abladehilfe) Kran, Gabelstapler, usw. werden sie nach unseren Auslagen berechnet und sind vom Käufer zu tragen. Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ohne das Mängel vorliegen, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufer zu lagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert, und ist vom Kunde zu bezahlen. Verweigert der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben die Abnahme, der Ware so sind wir auch berechtigt, die Ware für Rechnung des Käufers bestmöglich zu verkaufen. Erfolgt der Transport der Ware durch unsere oder von uns beauftragten LKW´s und ist die Stelle, an welche die Ware angeliefert werden soll, wegen Unwegsamkeit oder uns aus anderen Gründen nicht zugänglich, sind wir berechtigt, die Ware an der Stelle abzuladen, die befahrbar ist und der Anlieferungsstelle am nächsten liegt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.

6. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung, Sachmängelgewährleistungsansprüche
Abweichungen von Waren oder auch solche Fehler, die die Verwendung der Ware zu dem vorgesehenen oder bekannt gegebenen Zweck nicht beeinträchtigen, begründen keinerlei Haftung gegen uns. Der Kunde hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel hin zu überprüfen. Er ist insbesondere verpflichtet - auch durch Probeverarbeitung - zu überprüfen, ob die gelieferte Ware Mängel aufweist oder nicht. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, so haften wir für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung und Probeverarbeitung erkennbar gewesen wären, nicht. Festgestellte Mängel sind unverzüglich vor der Verarbeitung der Ware - möglichst unter Einsendung von Proben - schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Wir sind daneben sofort telefonisch hierüber zu unterrichten, damit der Zustand der Sache überprüft werden kann. Die schriftliche Mängelanzeige muss uns spätestens 7 Tage nach dem Empfang der Ware zugehen. Unsere Haftung ist für erkennbare Mängel die uns nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden, ausgeschlossen. Werden zu Beginn der Überprüfung Mängel festgestellt, darf nur 1/3 der Waren-Lieferung weiter zur Überprüfung geöffnet werden, der Rest der Lieferung darf nicht mehr geöffnet werden. Für etwaige Mängel geöffneter Lieferungen haften wir nur, wenn sich mindestens 2/3 der Ware noch im ungeöffneten Zustand befindet. Loses Material muss gesondert gelagert sein. Bei berechtigten Beanstandungen ist es uns freigestellt, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, Ersatz zu liefern oder dem Kunde einen angemessenen Kaufpreisnachlass zu gewähren. Bei einem Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl das Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen, bei Bauleistungen jedoch nur Herabsetzung der Vergütung. Bei Rücksendungen der Ware ist unser Einverständnis vor der Absendung einzuholen. Die Rücksendung muss frachtfrei erfolgen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchen Grunde ausgenommen § 276 Abs.2 BGB - beschränken sich auf höchstens 20% des Wertes der Lieferung. Für mittelbaren Schaden haften wir nicht. Gibt der Käufer uns oder dem Lieferunternehmen keine Gelegenheit, den Mängel zu überprüfen, entfallen alle Mängelansprüche. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus einer Schlecht- oder Falschlieferung verjähren binnen 6 Monaten ab dem Empfang der Ware. Das gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Ansprüche hergeleitet werden. Dieselben Regelungen gelten bei Ansprüchen des Kunden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch möglich, vermieden. Abweichungen, welche eine Verwendung für den vorgesehenen Zweck unmöglich machen, geben dem Käufer nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, keinen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei uns nicht vorliegen. Für die Einhaltung technischer Werte, und Maße kann eine Gewähr nur im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen übernommen werden. Die gelieferte Ware gilt als vertrags- mäßig, wenn diese eingehalten werden. Andere als die vorgenannten Gewährleistungsansprüche - insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden oder mittelbare Schäden - sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung in AGB nicht möglich ist.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunde unser Eigentum. Eine Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß § 950 BGB im Auftrag des Lieferers. Dieser wird Eigentümer der neu entstandenen Sache. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren gelten die Bestimmungen des § 947 und § 948 BGB mit der Folge, dass das Eigentum des Auftragnehmers an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung uns übergeht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt er uns schon jetzt den ihm hieraus entstandenen Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab. Der Käufer darf die in unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder das verarbeitete Erzeugnis nur im ordnungsgemäßen Kaufmännischen-Geschäftsgang veräußern. Er tritt schon heute sämtliche Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zur Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Kunden geleistete Beiträge zu Einrichtungskosten, Formen usw. heben unser ausschließliches Eigentumsrecht an den Einrichtungen nicht auf.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist unser Firmen Sitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze und des Hager Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr ist in diesem Falle die unwirksame Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen entspricht bzw. möglichst nahe kommt. Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die vorgenannten AGB behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit und können nicht durch Geschäftsbedingungen unserer Kunden ersetzt bzw. außer Kraft gesetzt werden.

 
 
 
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