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Allgemeine
Geschäftsbedingungen von SRP-Products
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1.Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Grund dieser AGB. Sie gelten auch für künftige Lieferungen und
Leistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers, auch
wenn ihnen von uns nicht widersprochen wurde, gelten nur dann,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Ist dies nicht geschehen, erkennt der Auftraggeber spätestens
mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung unsere
Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.
2. Angebot, Produktangaben, Prospekte, Beratung
Alle unsere Angebote sind freibleibend und erlöschen mit Ablauf
von 3 Wochen. Die bindende Annahme der Aufträge durch uns
erfolgen erst durch die schriftliche
Auftragsbestätigung/Rechnung. Änderungen und Nebenabreden werden
nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns zum Vertragsinhalt
und wirksam. Geringe Abweichungen von vorgegebenen Mustern
bleiben vorbehalten. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Maß-
und Gewichtsangaben, Abbildungen, Beschreibungen,
Verarbeitungshinweise in den von uns verwendeten
Internetpublikationen (Webseiten), PDF-Dateien
(Download-Dateien), Prospekten und sonstigen Drucksachen
enthalten keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft. Wir
behalten uns geringfügige technische Änderungen gegenüber den
Angaben in Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweisen
in Internetpublikationen, PDF-Dateien, Prospekten und
Drucksachen oder im Verhältnis zu vorangegangenen Lieferungen
vor. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten
unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben
geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen,
jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Eigenschaften werden damit niemals zugesichert.
3. Preise
Die Preise gelten ab Erfüllungsort (unser Sitz) in Euro
zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer ( §
1.3 Umsatzsteuergesetz ). Die genannten Preise sind Tagespreise
und können je nach wirtschaftlichen Verhältnissen geändert
werden. Wir dürfen ab 4 Monate nach Auftragserteilung bis zur
Lieferung Lohn- und Materialpreiserhöhungen und angemessene
Allgemeinkostenzuschläge in Rechnung stellen. Ist der Käufer
Kaufmann, so können Lohn- und Materialpreiserhöhungen bis zur
Lieferung oder Leistung ohne Zeitbeschränkung voll in Rechnung
gestellt werden. Zahlungen sind rein netto zu leisten. Lehnt in
einem solchen Fall der Käufer die Bezahlung des höheren Preises
ab, und ist die Lieferung oder Leistung noch nicht durchgeführt,
sind wir von unserer Liefer-, Leistungsverpflichtung befreit,
ohne dass der Käufer eine Entschädigung, gleich welcher Art
verlangen kann. Mit dem Tag der Herausgabe neuer Listenpreise
verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für
den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen der Käufer nicht im
Besitz der neuen Preisliste sein sollte.
4. Zahlung, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsverbot
Unsere sämtlichen Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar per
Vorkasse oder nach schriftlicher Vereinbarung innerhalb 30 Tagen
nach Rechnungsschreibung. Der Käufer ist berechtigt, von dem
Rechnungsbetrag ein Skonto in Höhe von 2% zu ziehen, wenn die
Zahlung innerhalb von 10 Tagen - gerechnet ab dem Rechnungsdatum
- erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den
Zahlungseingang innerhalb 10 Tage bei uns an!. Der Skontoabzug
ist jedoch unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen noch offen
sind. Bei Zahlungen mit Schecks sind die Zahlungsfristen des
vorstehenden Absatzes nur eingehalten, wenn ihre Einlösung
innerhalb dieser Frist erfolgen kann. Umstände, die uns nach
Vertragsabschluß bekannt werden und nach unserem billigen
Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers oder etwaiger
Wechselverpflichteter mindern, ferner der Verzug in uns
gegenüber bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen des
Käufers berechtigen uns, Vorauskasse für Lieferung und Leistung
oder Barzahlung nach Lieferung und vollendeter Leistung zu
verlangen. Unsere sonstigen Rechte bleiben außerdem vorbehalten,
insbesondere auf das Recht, gegebenenfalls die mit dem Käufer
laufende Verträge ganz oder teilweise zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wechsel werden
von uns als Zahlungsmittel nur auf Grund ausdrücklicher
Vereinbarungen angenommen und nur wenn sie diskontfähig sind.
Das Bestimmungsrecht des Käufers gemäß § 366 BGB wird
abgedungen. Wir können bestimmen, auf welche Verbindlichkeiten
des Käufers seine Zahlung zu verrechnen sind. Für Verzugszeiten
werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren
Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt,
nach dem Eintritt des Verzuges unsere Lieferung und Leistung
zurückzubehalten. Wechsel- Mahn- und Inkassospesen gehen
generell zu Lasten des Kunden. Zahlungen erfolgen nur mit
befreiender Wirkung, wenn sie direkt an uns erfolgt. Eine
Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen
zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit streitigen
Gegenforderungen aufzurechnen oder mit streitigen
Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Vorauszahlungen können auch nach Vertragsabschluß vereinbart
werden. Vorauszahlungen sind auf die nächst fälligen Zahlungen
anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche
die Vorauszahlungen gewährt worden sind.
5. Lieferfristen, Liefertermine, höhere Gewalt, Abnahme
Von uns genannte Liefertermine gelten nur als annähernd
vereinbart. Ergeben sich Verzögerungen in der Lieferung und
Leistung, deren Gründe wir nicht zu vertreten haben, können
Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art nicht gegen uns
hergeleitet werden. Irgendwelche Ereignisse höherer Gewalt oder
sonstige Vorkommnisse, die die Lieferung oder Leistung unmöglich
macht oder erheblich erschweren - hierzu gehören auch
nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mängel
an Transportmöglichkeiten, Sperrung oder Behinderung der
Transportwege, behördliche Anordnungen, Brand, Maschinenbruch,
Wasser- oder Energiemangel und dergleichen, auch wenn sie bei
unseren Zulieferer oder deren Zulieferer auftreten, berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag,
soweit noch nicht erfüllt, zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz
verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber kann von uns verlangen,
dass wir uns innerhalb einer angemessenen Frist erklären, ob wir
später liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns nicht,
so kann er zurücktreten, ohne dass gegenseitige
Schadenersatzansprüche entstehen. Lieferungen erfolgen
unversichert. Die Gefahr geht, sobald die Ware uns verlässt, auf
den Kunden über, gleichgültig ob frachtfreie oder unfreie
Lieferung vereinbart ist. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung
durch unsere Zulieferanten aus erfolgt. Für Beschädigungen der
Ware auf dem Transport und für Verlustsendungen kommen wir nicht
auf, wenn wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
zwingend haften. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Falls
uns durch die Abnahme der Ware Kosten entstehen, für z.B.
(Abladehilfe) Kran, Gabelstapler, usw. werden sie nach unseren
Auslagen berechnet und sind vom Käufer zu tragen. Erfolgt die
Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ohne das
Mängel vorliegen, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme
zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufer zu lagern.
Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder
Hinsicht vertragsgemäß geliefert, und ist vom Kunde zu bezahlen.
Verweigert der Käufer aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben die Abnahme, der Ware so sind wir auch berechtigt, die
Ware für Rechnung des Käufers bestmöglich zu verkaufen. Erfolgt
der Transport der Ware durch unsere oder von uns beauftragten
LKW´s und ist die Stelle, an welche die Ware angeliefert werden
soll, wegen Unwegsamkeit oder uns aus anderen Gründen nicht
zugänglich, sind wir berechtigt, die Ware an der Stelle
abzuladen, die befahrbar ist und der Anlieferungsstelle am
nächsten liegt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist
vorbehalten.
6. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung,
Sachmängelgewährleistungsansprüche
Abweichungen von Waren oder auch solche Fehler, die die
Verwendung der Ware zu dem vorgesehenen oder bekannt gegebenen
Zweck nicht beeinträchtigen, begründen keinerlei Haftung gegen
uns. Der Kunde hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel
hin zu überprüfen. Er ist insbesondere verpflichtet - auch durch
Probeverarbeitung - zu überprüfen, ob die gelieferte Ware Mängel
aufweist oder nicht. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, so
haften wir für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung und
Probeverarbeitung erkennbar gewesen wären, nicht. Festgestellte
Mängel sind unverzüglich vor der Verarbeitung der Ware -
möglichst unter Einsendung von Proben - schriftlich unter
genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Wir sind daneben
sofort telefonisch hierüber zu unterrichten, damit der Zustand
der Sache überprüft werden kann. Die schriftliche Mängelanzeige
muss uns spätestens 7 Tage nach dem Empfang der Ware zugehen.
Unsere Haftung ist für erkennbare Mängel die uns nicht innerhalb
dieser Frist schriftlich angezeigt werden, ausgeschlossen.
Werden zu Beginn der Überprüfung Mängel festgestellt, darf nur
1/3 der Waren-Lieferung weiter zur Überprüfung geöffnet werden,
der Rest der Lieferung darf nicht mehr geöffnet werden. Für
etwaige Mängel geöffneter Lieferungen haften wir nur, wenn sich
mindestens 2/3 der Ware noch im ungeöffneten Zustand befindet.
Loses Material muss gesondert gelagert sein. Bei berechtigten
Beanstandungen ist es uns freigestellt, die Ware gegen
Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, Ersatz zu liefern
oder dem Kunde einen angemessenen Kaufpreisnachlass zu gewähren.
Bei einem Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Kunde
berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl
das Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen, bei
Bauleistungen jedoch nur Herabsetzung der Vergütung. Bei
Rücksendungen der Ware ist unser Einverständnis vor der
Absendung einzuholen. Die Rücksendung muss frachtfrei erfolgen.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchen
Grunde ausgenommen § 276 Abs.2 BGB - beschränken sich auf
höchstens 20% des Wertes der Lieferung. Für mittelbaren Schaden
haften wir nicht. Gibt der Käufer uns oder dem Lieferunternehmen
keine Gelegenheit, den Mängel zu überprüfen, entfallen alle
Mängelansprüche. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus einer
Schlecht- oder Falschlieferung verjähren binnen 6 Monaten ab dem
Empfang der Ware. Das gilt unabhängig davon, aus welchem
Rechtsgrund die Ansprüche hergeleitet werden. Dieselben
Regelungen gelten bei Ansprüchen des Kunden aus der Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten. Abweichungen von Mustern oder
früheren Lieferungen werden, soweit technisch möglich,
vermieden. Abweichungen, welche eine Verwendung für den
vorgesehenen Zweck unmöglich machen, geben dem Käufer nur einen
Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, keinen Anspruch auf
Minderung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz, wenn grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei uns nicht vorliegen. Für die
Einhaltung technischer Werte, und Maße kann eine Gewähr nur im
Rahmen der handelsüblichen Toleranzen übernommen werden. Die
gelieferte Ware gilt als vertrags- mäßig, wenn diese eingehalten
werden. Andere als die vorgenannten Gewährleistungsansprüche -
insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden
oder mittelbare Schäden - sind ausgeschlossen. Das gilt nicht,
soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften eine Beschränkung
oder ein Ausschluss der Haftung in AGB nicht möglich ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunde
unser Eigentum. Eine Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt unter
Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß § 950 BGB im Auftrag des
Lieferers. Dieser wird Eigentümer der neu entstandenen Sache.
Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Käufer
gehörenden Waren gelten die Bestimmungen des § 947 und § 948 BGB
mit der Folge, dass das Eigentum des Auftragnehmers an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum
Wert der fremden Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung uns
übergeht. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher
Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt
er uns schon jetzt den ihm hieraus entstandenen
Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab. Der Käufer darf die in
unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder das verarbeitete
Erzeugnis nur im ordnungsgemäßen Kaufmännischen-Geschäftsgang
veräußern. Er tritt schon heute sämtliche Forderungen gegen den
Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zur Sicherung ab. Der
Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet,
solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Pfändungen oder
Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns
unverzüglich anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten gehen zu
Lasten des Kunden. Vom Kunden geleistete Beiträge zu
Einrichtungskosten, Formen usw. heben unser ausschließliches
Eigentumsrecht an den Einrichtungen nicht auf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist unser
Firmen Sitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht (BGB und
HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze und des Hager
Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Vielmehr ist in diesem Falle die unwirksame Bestimmung
durch eine neue zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen Zweck
der ungültigen Bestimmungen entspricht bzw. möglichst nahe
kommt. Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen sind nur dann
wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
sind. Die vorgenannten AGB behalten grundsätzlich ihre
Gültigkeit und können nicht durch Geschäftsbedingungen unserer
Kunden ersetzt bzw. außer Kraft gesetzt werden.
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